Strombonus Posterstein

 

In der Gemeinde Posterstein im thüringischen Landkreis Altenburger Land speist der Solarpark Posterstein seit dem 12. November 2025 erfolgreich Strom in das öffentliche Netz. Der erste Bauabschnitt verfügt über eine Leistung von rund 20 MWp. Mit mehr als 30.000 Modulen kann eine jährliche Stromversorgung von 5.700 Haushalten gewährleistet werden.

Das ist für Greenovative Anlass das Strombonus-Modell ab Anfang 2026 zu starten. Berücksichtigt wird dabei bereits das Jahr 2025.

 

Am Strombonus teilnehmen

Mehr Infos finden Sie in unserem Flyer

Teilnahmebedingungen zum Strombonus

Wie funktioniert der Strombonus?

 

  1. Für den Strombonus registrieren
    Einfach hier online auf der Beteiligungsplattform registrieren.
     
  2. Stromrechnung hochladen:
    Laden Sie einmal jährlich Ihre Öko-Stromrechnung als Nachweis Ihrer Berechtigung hoch.
     
  3. Strombonus erhalten:
    Freuen Sie sich auf die jährliche Auszahlung Ihres Strombonus als Zuschuss zu Ihrer Stromrechnung.

 

FAKTEN ZUM -
STROMBONUS
  • Strombonusbetrag: Jährlich bis zu 150 EUR pro Haushalt
  • Auszahlung: Jährlich, sofern die Bedingungen erfüllt werden
  • Laufzeit: 20 Jahre beginnend mit dem Kalenderjahr 2026
  • Registrierung: 07.01.2026 bis 28.02.2026
  • Nachweisprüfung: 02.03.2026 bis 31.03.2026
  • Auszahlung Strombonus 2026: bis 30.04.2026
BERECHTIGTE

Anspruchsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Ökostromtarif aus Erneuerbaren Energien und Erstwohnsitz mit PLZ 04262 im Gemeindeteil Posterstein. Es ist nur eine Teilnahme pro Haushalt möglich. Der Nachweis muss jährlich erneuert werden.

FAQ - Strombonus

Strombonus

Was ist ein Strombonus?

Strombonus ist eine Form der finanziellen Bürgerbeteiligung bei erneuerbaren Energieprojekten. Hierbei erfolgt für berechtigte Bürger ein Zuschuss zur Stromrechnung. Ein Strombonus dient zur Bürgerbeteiligung und Entlastung bei haushaltsbezogenen Energiekosten. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung einmal jährlich.

Wie funktioniert die Abwicklung des Strombonus?

Die berechtigten Bürger/-innen registrieren sich auf der Plattform und hinterlegen die für die Auszahlung notwendigen Daten, z.B. Kontakt, Bankverbindung. Danach wird die Berechtigung online geprüft (z.B. anhand PLZ) und die Zeichnung für den Strombonus erfolgt. Zur Auszahlung des Strombonus muss die letzte Öko-Stromabrechnung einmal im Jahr hochgeladen werden. Nach Prüfung der Stromrechnung erfolgt die Auszahlung in der genannten Höhe.

Wer ist für den Strombonus berechtigt?

Die berechtigten Haushalte bzw. Bürger-/innen sind mit dem Beteiligungsprojekt abgestimmt und sind auf der Beteiligungsplattform sichtbar.

Wie erhalte ich meinen Strombonus?

Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich auf das bei der Registrierung hinterlegte Konto.

Für welche Stromrechnung wird der Strombonus ausbezahlt?

Die berechtigten Stromarten werden vom Projekt festgelegt und sind der Beschreibung auf der Plattform zu entnehmen.

Muss ich jedes Jahr die Stromrechnung hochladen?

Ja, für die Auszahlung des Strombonus ist ein jährlicher Nachweis in Form einer Öko-Stromabrechnung erforderlich.

Ist der Strombonus für die Empfangenden steuerpflichtig?

Bis zu einer Höhe von 256 EUR pro Kalenderjahr ist der Strombonus für Empfangende nicht steuerpflichtig.